Aktuell häufen sich Fälle von gefälschten Rechnungen bzw. Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit Eintragungen im Handelsregister.

Die gefälschten Rechnungen erwecken den Anschein, dass diese von einer öffentlichen Stelle versandt wurden. So weisen diese als Absender beispielsweise „Amtsgericht (Name des Gerichts)“, „Handels- und Gewerberegister“, „Register Portal“, „Deutsches Register Industrie-/ und gewerblicher Veröffentlichungen“ oder auch „Industrie & Handelsregister“ auf. 

Neue Masche der bereits im Umlauf befindlichen betrügerische Zahlungsaufforderung: Dabei soll der Rechnungsbetrag demnach nunmehr über einen Link auf eine Fake-Webside "Handelsregister.biz" bezahlt werden. Bei dieser Webseite handelt es sich um eine Kopie der Original-Webside des gemeinsamen Registerportals der Länder (www.handelsregister.de). Anders als in der Original-Domain verweist die Kontaktseite der Fake-Domain auf eine Telefonnummer der Strafgeschäftsstelle des Landgerichts Hagen. Dort konnten in den letzten Wochen bereits vermehrt Nachfragen festgestellt werden. Diese Nummer kann selbstverständlich jederzeit geändert werden.

Die Schriftsätze sind zu einem Großteil mit dem Bundesadler versehen. Rechnungen die von den Behörden der Justiz NRW aus-gestellt werden, enthalten hingegen grundsätzlich nur das Landeswappen des Landes Nordrhein-Westfalen. Bitte beachten Sie, dass aber auch ein Landeswappen allein kein Garant für die Richtigkeit einer Rechnung ist!

Ein weiterer Anhaltspunkt für das Vorliegen einer gefälschten Kostenrechnung ist gegeben, wenn der Name des Absenders und des angegebenen Zahlungsempfängers offensichtlich voneinander abweichen. Zahlungen für Registereintragung sind ausschließlich auf die Konten der Zentralen Zahlstelle Justiz mit Sitz beim Oberlandesgericht Hamm zu leisten. Die entsprechenden Konten werden ausnahmslos bei der Deutschen Bundesbank geführt.

Die Zentrale Zahlstelle Justiz ist jedoch nie Aussteller der Rechnungen, sondern lediglich mit der zwangsweisen Beitreibung von nicht fristgerecht beglichenen Kostenforderungen befasst. Sollten Sie eine Kostenrechnung mit dem Absender ZZJ erhalten, handelt es sich auch hierbei um einen Anhaltspunkt für eine Fälschung.

Bitte überprüfen Sie vor einer Zahlung die Rechnung! Vergleichen Sie das darin angegeben Aktenzeichen mit der bisher erfolgten Korrespondenz (Eintragungsbekanntmachungen etc.) des Amtsgerichts.

Für eventuelle Rückfragen verwenden Sie bitte nicht die in der Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung angegebene Telefonnummer, sondern die Telefonnummer, die in den zuvor vom Amtsgericht übersandten Schreiben angegeben wurde (im Briefkopf des Amtsgerichts oben rechts). Ferner wird davon abgeraten, die angegebenen E-Mail-Adressen zu kontaktieren.