Hinweise zum Schriftverkehr in elektronisch geführte Verfahren

Das Amtsgericht Castrop-Rauxel hat die elektronische Akte in Zivil-, Familen-, Betreungs-, Nachlass- und Mobiliarzwangsvollstreckungssachen eingeführt, so dass in diesen Angelegenheiten inzwischen eine elektronische Aktenführung erfolgt.

Vor diesem Hintergrund werden Sie gebeten, in den oben genannten Verfahrensarten künftig von der Übersendung von Schriftsätzen per Post oder Telefax soweit möglich abzusehen und auf eine Einreichung in elektronischer Form über das eBO umzustellen. Hierdurch werden bei Gericht erhebliche Aufwände durch das Einscannen und auf Ihrer Seite Druck- und Portokosten eingespart.

Elektronischer Versand

Informationen zur Einrichtung eines elektronischen Bürger- und Organisationenpostfachs (eBO) erhalten Sie hierexterner Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab 

Bitte beachten Sie:

Beim Hochladen der Schriftsätze, wäre es für die gerichtsinterne Weiterbearbeitung sehr wichtig, dass die Schriftsätze und deren Anlagen getrennt voneinander vorgelegt werden und nicht komplett in einer Datei. Trennen Sie hierzu die Schriftsätze in Anschreiben mit Antrag, Anlage 1, Anlage 2, usw. (vgl. hierzu die Namenskonvention für externe Nutzer PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab). Erstellen Sie dazu vorzugsweise Dateien mir der Endung .pdf. Fügen Sie alle Dokumente in eine Sendung zusammen und übermitteln Sie diese dann per eBO.

Weiter Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr mit den Justizbehörden in Nordrhein-Westfalen finden Sie auf den Internetseiten der Justiz NRWexterner Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab