Der vom Präsidium des Amtsgerichts Castrop-Rauxel zum 1. Januar eines Jahres beschlossene Geschäftsverteilungsplan unterliegt im Laufe des Geschäftsjahres Veränderungen.

Maßgeblich ist immer der jeweilige Geschäftsverteilungsplan, der in seiner aktuellen Fassung in der Verwaltungsabteilung des Amtsgerichts hinterlegt ist.