Für Ihre Anliegen und Anträge stehen wir Ihnen gern zu den folgenden Sprechzeiten zur Verfügung:
Wochentag |
Vormittag |
Nachmittag |
---|---|---|
Montag | 8.30 Uhr - 12.30 Uhr | |
Dienstag | 8.00 Uhr - 12.00 Uhr | |
Mittwoch | 8.00 Uhr - 12.00 Uhr | |
Donnerstag | 8.00 Uhr - 12.00 Uhr | 13.30 Uhr - 15.00 Uhr |
Freitag | 8.00 Uhr - 12.00 Uhr |
Wegen gleitender Dienstzeiten und Teilzeitbeschäftigungen, kann eine Bearbeitung Ihrer Anliegen ohne Terminvereinbarung außerhalb der Sprechzeiten nicht uneingeschränkt gewährleistet werden. Auch steht Ihnen der/ die zuständige Ansprechpartner/in dann unter Umständen nicht zur Verfügung; denn befindet sich diese/r gerade im Termin, gilt seine ganze Aufmerksamkeit dieser Person.
Um vergebliche Besuche zu vermeiden, empfehlen wir daher im eigenen Interesse eine Terminvereinbarung. Für Beratungshilfeanträge, Nachlassangelegenheiten und Kirchenaustritte nutzen Sie unkompliziert unser Online-Terminbuchungstool: www.justiztermine.nrw.de
Bitte beachten Sie, dass sich die Sprechzeiten von den Öffnungszeiten unterscheiden, die Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr liegen und während der Sitzungszeiten, wenn diese den obigen Zeitrahmen überschreiten. In dieser Zeit ist das Gerichtsgebäude öffentlich zugänglich, eine persönliche Betreuung kann jedoch nur während der oben genannten Sprechzeiten bzw. nach Vereinbarung erfolgen.