Beratungen oder persönliche Antragsstellungen sind nur während der Sprechzeiten möglich. Bemühen Sie sich gerne telefonisch um einen Termin, wenn Sie zu den Sprechzeiten nicht können.


Wochentag

Sprechzeiten

Öffnungszeiten

Montag

Von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr,

Von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag

Von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch

Von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag

Von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag

Von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr

 

  • Ordner Zuschauer
    Der Besuch laufender Verhandlungen ist, sofern öffentlich, auch über die Sprechzeiten hinaus möglich, bitte wenden Sie sich bei Fragen an das Personal in der Eingangskontrolle.
  • Ordner Öffnungszeiten der Zahlstelle
    Einzahlungen können in den Sprechzeiten und nach Vereinbarung vorgenommen werden, die Zeugen- und Sachverständigenentschädigungen werden hier nach Möglichkeit auch über die Sprechzeiten hinaus ausgezahlt.

Verantwortlich: Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen, Stand: 2022