Schiedspersonen für Castrop-Rauxel

Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
Seite 1 von 1 Es sind 4 Schiedsamtsbezirke vorhanden
NameAnschriftSchiedsamtsbezirk
Kathriner, UrsulaHeidestraße 60 a
44581 Castrop-Rauxel
Mobil: 0172 2810070
E-Mail: ursula.kathriner@schiedsfrau.de
Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)
Bezirk 1
Norden-Nordwesten; Henrichenburg und Ickern
Hilkmann, MichaelPöppinghauser Straße 171 F
44579 Castrop-Rauxel
Tel.-Nr.: 02305 890631
Bezirk 2
Westen; Habinghorst, Pöppinghausen, Bladenhorst, Rauxel-Nord, Bladenhorst, Behringhausen.
Schiedsperson:
-- nicht besetzt--
Bezirk 3
Mitte und Osten; Castrop, Rauxel-Süd, Deininghausen, Dingen.
Dr. Moryson, HendrikKiefernweg 26
44581 Castrop-Rauxel
Mobil: 0177 4938159
E-Mail: hendrik.moryson@gmx.de
Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)
Bezirk 4
Süden; Obercastrop, Schwerin, Bövinghausen, Merklinde, Frohlinde.
Weitere anerkannte Gütestellen für Castrop-Rauxel
Rechtsanwälte/-innen, Notare/-innen und andere

Europaplatz 1, 44575 Castrop-Rauxel
Tel.-Nr.: 02305 106-1 , Telefax: 02305 106-2244
E-Mail: stadtverwaltung@castrop-rauxel.de

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Weitere Informationen

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