Rund 750 Jahre Justiz

Bereits seit dem Mittelalter war Castrop der Sitz eines Gerichts.

Die älteste bekannte zu Castrop ausgeübte Gerichtsbarkeit ist die des „Hobsgerichts“, dessen endgültige Auflösung erst zur Zeit der französischen Revolution erfolgte. Es bestand aus einem Hobsrichter, zwölf Beisitzern, einem Gerichtsschreiber und einem Hobsfrohnen. Zum Ursprung des Wortes: Der Hofs- oder Hobsherr verlieh seine Güter an Personen gegen Abgaben oder sonstige Leistungen; diese Höfe waren dann der Oberaufsicht und Gerichtsbarkeit des Hofs- oder Hobsherren unterworfen (vgl. Stadtanzeiger vom 06.10.1929 in einem Gedenkblatt zum 50jährigen Bestehen des Amtsgerichts).

Die erste bezeugte Castroper Gerichtsurkunde wurde 1266 ausgestellt. Es ging um die Regelung von Grundstücksverhältnissen. Der damals amtierende Richter hieß Rotger Sculen (vgl. Castrop-Rauxel „Kultur und Heimat, 21. Jahrgang 1969, S. 109).

Das Amt Castrop verlor sein Gericht, als nach den Befreiungskriegen das gesamte preußische Staatswesen reformiert wurde. Es wurde zunächst (1816) dem Landgericht Dortmund angeschlossen, später dann zum näher liegenden Landgericht Bochum (1837 – 1879).

Die Gemeidevertretung Castrop hatte – angeregt vom damaligen Amtmann Müller–Tolffs vor dem Hintergrund einer im Gange befindliche Reorganisation des Gerichtswesens - die Errichtung eines Amtsgerichts angestrebt und mit der Justizverwaltung einen Vertrag geschlossen, wonach sie sich zur Errichtung eines Amtsgerichtsgebäudes einschließlich Wohnung für einen Gerichtsbeamten und Überlassung desselben an die Justizverwaltung gegen Verzinsung der Baukosten bis zu 50.000 Mark mit 3 ½ Prozent verpflichtete (vgl. Stadtanzeiger vom 06.10.1929 in einem Gedenkblatt zum 50jährigen Bestehen des Amtsgerichts).

Durch die königlich-preußische Verordnung vom 26. Juli 1878, Nr. 25/78 der Gesetzessammlung für Preußen wurde das Amtsgericht Castrop-Rauxel errichtet.

Die Neuordnung des preußischen Justizwesens erfolgte durch das Gesetz vom 04. März 1879.

Das Gebäude des Amtsgerichts wurde als Ziegelbau in den Formen der Renaissance an der Wittener Straße errichtet und am 01.10.1879, dem Inkrafttreten des neuen Gerichtsverfassungsgesetzes, dem ersten Amtsrichter Gummig übergeben. Der Amtsgerichtsbezirk deckte sich damals mit dem Amte Castrop. Die im Jahre 1926 erfolgten Umgemeindungen zur Stadt Castrop-Rauxel hatten zur Folge, dass sich von nun an der Bezirk des Amtsgerichts Castrop-Rauxel mit der Stadt Castrop-Rauxel deckte (vgl. Castrop-Rauxel „Kultur und Heimat, 21. Jahrgang 1969, S. 109).

Bis zum Jahre 1885 amtierte am Amtsgericht Castrop nur ein Amtsrichter, dann wurde von der Justizverwaltung ein Hilfsrichter angestellt, im Jahre 1890 ein zweiter Richter. Im Jahre 1912 wuchs die Anzahl der Amtsrichter auf 6 an.

Anfang Oktober 1968 erfolgte die Inbetriebnahme einer offenen, selbstständigen Justizvollzugsanstalt für 330 Gefangene (Fahrlässigkeitstäter, Verkehrssünder und Trunkenheitstäter) an der Lerchenstraße im Stadtteil Ickern. Auf dem 130.000 qm messenden Areal stehen heute 21 Gebäude, darunter 12 Hafthäuser für bis zu 588 Gefangene, Verwaltungsgebäude, Werkstatt, Küche und eine Sporthalle. Mehr zur JVA Castrop-Rauxel unter http://www.jva-castrop-rauxel.nrw.de externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab

Das alte Amtsgerichtsgebäude wurde bis 1970 genutzt und mußte 1977 wegen Baufälligkeit abgebrochen werden.

1970 zog das Amtsgericht, das bis dahin übergangsweise im angemieteten Haus Reitemeyer untergebracht war, in sein neues Gebäude an der Bahnhofstraße ein.

Heute sind im Amtsgericht 60 Personen beschäftigt, darunter befinden sich 11 Richterinnen und Richter, von denen einige halbtags tätig sind.